Servicegebiet: Österreich

Wo gilt die Vignettenpflicht und welche regionalen Besonderheiten gibt es?

Begriffe auf dieser Seite: VignetteMautVignettenbefreit
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Österreich: Vignettenpflichtige Autobahnen und Schnellstraßen

Geltungsbereich der Vignette

Die österreichische Vignette gilt auf allen Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen), die dem ASFINAG-Netz angehören. Das Netz umfasst über 2.200 km Autobahnen und Schnellstraßen in ganz Österreich.

Regionen und lokale Besonderheiten

BundeslandWichtige StreckenBesonderheiten
WienA1, A2, A4, A22, A23Stadtautobahnen vignettenbefreit (S1 teilweise)
NiederösterreichA1, A2, A3, A21, S33Keine Sonderregelungen
OberösterreichA1, A7, A8, A9, A25Keine Sonderregelungen
SalzburgA1, A10, S1Tauernautobahn (A10) mit Vignettenbefreiung auf Teilstrecken
TirolA12, A13Brennerautobahn (A13) hat zusätzliche Streckenmaut
VorarlbergA14Arlberg-Schnellstraße mit Streckenmaut
SteiermarkA2, A9, S35Keine Sonderregelungen
KärntenA2, A10, A11Karawankentunnel mit Streckenmaut

Strecken mit zusätzlicher Streckenmaut

Auf folgenden Strecken ist zusätzlich zur Vignette eine Streckenmaut zu entrichten:

Vignettenfreie Straßen

Nicht alle Straßen in Österreich sind vignettenpflichtig. Folgende Straßen können ohne Vignette befahren werden:

Grenzübergänge und internationale Reisende

Ausländische Fahrzeuge benötigen dieselbe Vignette wie österreichische. Die Vignette kann an folgenden Stellen erworben werden: