Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur digitalen Vignette in Österreich

Glossar: Wichtige Begriffe

Vignette
Die Vignette ist eine Mautgebühr für die Nutzung österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen. Die digitale Vignette (e-Vignette) ist die elektronische Version, die an das Kennzeichen gebunden ist.
e-Vignette / Digitale Vignette
Die elektronische Vignette, die seit 2018 als Alternative zur Klebevignette erhältlich ist. Sie wird im Fahrzeugregister gespeichert und bei Kontrollen automatisch erkannt.
ASFINAG
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Die staatliche Gesellschaft, die für Bau, Betrieb und Erhaltung des österreichischen Autobahnnetzes zuständig ist und die Vignetten ausgibt.
Kennzeichen
Das amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen, an das die digitale Vignette gebunden ist. Bei österreichischen Kennzeichen besteht es aus Bezirkskürzel, Bindestrich und alphanumerischer Kombination.
Gültigkeitsdauer
Der Zeitraum, in dem die Vignette gültig ist. Je nach Typ: 10 Tage, 2 Monate oder ca. 14 Monate (Jahresvignette).
Fahrzeugkategorie
Die Einteilung von Fahrzeugen für die Vignettenberechnung. Kategorie 1: PKW bis 3,5t; Kategorie 1A: Motorräder; Kategorie 2: Fahrzeuge über 3,5t (streckenbezogene Maut).
Maut
Gebühr für die Nutzung von Straßen, Tunneln oder Brücken. In Österreich gibt es die Vignettenmaut (pauschal) und die Streckenmaut (für bestimmte Strecken).
Vignettenbefreit
Fahrzeuge oder Strecken, für die keine Vignette erforderlich ist. Beispiele: Einsatzfahrzeuge, bestimmte Bundesstraßen, Fahrzeuge mit Sondergenehmigung.
Stornierung
Die Rückgabe einer gekauften Vignette. Eine Stornierung ist nur möglich, wenn die Vignette noch nicht aktiv ist (Startdatum in der Zukunft).

Häufige Fragen

Muss ich als ausländischer Fahrer eine österreichische Vignette kaufen?

Ja. Alle Fahrzeuge – unabhängig von der Nationalität – müssen eine gültige österreichische Vignette besitzen, wenn sie österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen nutzen. Es gibt keine Ausnahme für ausländische Fahrzeuge.

Wie lange ist die digitale Vignette nach dem Kauf gültig?

Die Gültigkeitsdauer hängt vom Typ ab: 10-Tages-Vignette (10 Tage), 2-Monats-Vignette (2 Monate), Jahresvignette (1. Dezember bis 31. Januar des übernächsten Jahres). Die Gültigkeit beginnt ab dem gewählten Startdatum.

Was passiert, wenn ich keine Vignette habe?

Das Fahren ohne gültige Vignette auf vignettenpflichtigen Straßen ist eine Verwaltungsübertretung. Es droht eine Ersatzmaut von € 120 (vor Ort) oder ein Bußgeld von bis zu € 300 bei behördlicher Verfolgung.

Kann ich die Vignette für ein Leihfahrzeug kaufen?

Ja. Die Vignette wird auf das Kennzeichen des Leihfahrzeugs ausgestellt. Geben Sie das Kennzeichen des Mietfahrzeugs ein, nicht Ihr eigenes. Prüfen Sie vorher, ob der Mietanbieter bereits eine Vignette bereitgestellt hat.

Wie erkenne ich, ob meine Vignette aktiv ist?

Nach dem Kauf erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Sie können den Status Ihrer Vignette auch auf der ASFINAG-Website unter "Vignette prüfen" überprüfen, indem Sie Ihr Kennzeichen eingeben.

Kann ich die Vignette stornieren?

Eine Stornierung ist nur möglich, wenn die Vignette noch nicht aktiv ist (Startdatum liegt in der Zukunft). Kontaktieren Sie dazu den ASFINAG-Kundendienst. Nach Aktivierung ist keine Rückerstattung möglich.

Gilt die Vignette auch für Anhänger?

Nein. Anhänger benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des ziehenden Fahrzeugs gilt auch für den Anhänger, sofern das ziehende Fahrzeug der Kategorie 1 (bis 3,5t) angehört.

Was ist der Unterschied zwischen digitaler Vignette und Klebevignette?

Die Klebevignette wird physisch am Windschutzscheibe angebracht. Die digitale Vignette ist elektronisch und an das Kennzeichen gebunden. Beide sind gleichwertig. Seit 2018 ist die digitale Vignette erhältlich, die Klebevignette wird schrittweise abgelöst.

Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Nein. Die digitale Vignette ist fest an das eingetragene Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Bei Fahrzeugwechsel muss eine neue Vignette erworben werden.

Was passiert bei einem Kennzeichenwechsel?

Bei einem Kennzeichenwechsel (z.B. Ummeldung) verliert die alte Vignette ihre Gültigkeit für das neue Kennzeichen. Sie müssen eine neue Vignette für das neue Kennzeichen erwerben. Eine Übertragung ist nicht möglich.

Beschwerden und Kontakt

Bei Problemen mit Ihrer Vignette (falsche Kennzeicheneingabe, technische Fehler, Stornierungsanfragen) wenden Sie sich direkt an ASFINAG:

ASFINAG Kundendienst
Telefon: +43 (0)50 108 10 000 (Mo-Fr 8-18 Uhr)
Online-Formular
Verfügbar auf der offiziellen ASFINAG-Website unter "Kontakt"
Schriftlich
ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien
Bearbeitungszeit
In der Regel 5-10 Werktage für schriftliche Anfragen

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